Erklärung zur Barrierefreiheit
Informationen zur Zugänglichkeit dieser Website gemäß BGG, BITV 2.0 und BFSG.
WUNDER - Joline Schöngen Stiftung ist bemüht, ihre Website im Einklang mit dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) und dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) zugänglich zu machen.
Geltungsbereich
Diese Erklärung gilt für die Website unter https://www.wunder.charity einschließlich aller Unterseiten.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Diese Website ist teilweise mit den Anforderungen der WCAG 2.2 AA vereinbar. Wir arbeiten kontinuierlich daran, festgestellte Barrieren zu beseitigen.
Nicht barrierefreie Inhalte
Folgende Inhalte sind aus den genannten Gründen nicht oder nur teilweise barrierefrei:
- PDF-Dokumente (Satzung, Stiftungsgeschäft) sind derzeit nicht vollständig barrierefrei, weil sie nicht durchgängig maschinenlesbar und strukturiert aufbereitet sind.
- Automatisch erzeugte PDFs (z. B. Zuwendungsbestätigungen) sind für Hilfstechnologien nur eingeschränkt nutzbar.
Maßnahmen zur Verbesserung der Barrierefreiheit
- Auf Anfrage stellen wir Inhalte aus PDF-Dokumenten in barrierefreier Form bereit (strukturierter Webtext oder per E-Mail).
- Wir ergänzen wichtige öffentliche Dokumente schrittweise um barrierefreie Web-Versionen.
- Neue und überarbeitete PDFs prüfen wir vor der Veröffentlichung und verbessern sie fortlaufend.
Erstellung dieser Erklärung
Diese Erklärung wurde am 16.09.2026 erstellt. Diese Erklärung beruht auf der letzten Selbstbewertung vom 16.09.2026 (Selbstbewertung mit manuellen Stichproben).
Feedback und Kontaktangaben
Sollten Sie Barrieren finden, nutzen Sie das Formular „Barriere melden“ in der WUNDER-Assist-Leiste oder schreiben Sie uns unter info@wunder.charity. Wir versuchen, kurzfristige Lösungen zu finden.
Durchsetzungsverfahren
Sollten wir nicht zufriedenstellend reagieren, können Sie sich an die zuständige Schlichtungsstelle wenden: Bundesfachstelle Barrierefreiheit.