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Wir legen offen, wie wir arbeiten, wohin deine Spende fließt und welche Wirkung wir erzielen.
Die WUNDER - Joline Schöngen Stiftung ist als gemeinnützig anerkannt und verfolgt ausschließlich gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung.
Was bedeutet das für dich als Spender?
Deine Spende kann im Rahmen der gesetzlichen Höchstbeträge steuerlich geltend gemacht werden. Du erhältst eine Zuwendungsbestätigung (Spendenbescheinigung), die du beim Finanzamt einreichen kannst. Wie stark sich das auswirkt, hängt von deiner persönlichen Steuersituation ab.
Was bedeutet das für uns?
Als steuerbegünstigte Stiftung verpflichten wir uns, ausschließlich unsere satzungsmäßigen gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke zu verfolgen und keine Gewinne an Privatpersonen auszuschütten. Das Finanzamt überprüft dies regelmäßig.
Klare Verantwortlichkeiten und Kontrolle für maximale Transparenz
Gesetzlicher Vertreter der Stiftung. Verantwortlich für das operative Geschäft, Projektauswahl und Mittelverwendung.
Kontrolliert und berät den Vorstand. Genehmigt wichtige Entscheidungen und Satzungsänderungen.
Bezirksregierung Köln überwacht die Einhaltung der Satzung und des Stiftungsrechts.
Projektspenden setzen wir zweckgebunden ein - die Verwaltungskosten halten wir so gering wie möglich.
Wir befinden uns im ersten Geschäftsjahr. Die detaillierte Aufschlüsselung der Mittelverwendung veröffentlichen wir nach Abschluss des ersten vollen Geschäftsjahres im Jahresbericht.
Vollständige Transparenz durch Einblick in alle wichtigen Dokumente
Antworten auf die wichtigsten Fragen zu Transparenz und Mittelverwendung
Wir beantworten gerne alle deine Fragen zur Mittelverwendung, Projektauswahl oder Governance.
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